( § 1478 ABGB , § 1486 ABGB ) Der Anspruch des Kreditnehmers auf Rückforderung zu viel bezahlter Kreditzinsen verjährt in drei Jahren.
OGH 21.08.2003, 3 Ob 280/02a
Der erkennende 3. Senat schließt sich der Rechtsansicht des 2. und des 4. Senats an (siehe ZRInfo 2003/328 ).

