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Nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen eine im vereinfachten Verfahren genehmigte Anlage

SACHENRECHTZRInfo 2003/367 Heft 17 v. 9.10.2003

( § 364a ABGB , § 359b GewO ) Eine im vereinfachten Verfahren nach § 359b GewO genehmigte Anlage ist keine behördlich genehmigte Anlage iSd § 364a ABGB (gegen deren Emissionen ein nachbarrechtlicher Unterlassungsanspruch ausgeschlossen wäre).

OGH 08.07.2003, 4 Ob 137/03f

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