( § 428 ABGB ) Im Rahmen eines „Sale-and-lease-back“-Vertrags kann das Eigentum am Investitionsgut grundsätzlich durch Besitzkonstitut (der bisherige Besitzer wird durch Erklärung zum Inhaber und Besitzmittler für den Erwerber) übertragen werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn in Wahrheit ein Darlehen gewährt wird, zu dessen Absicherung die „Sale-and-lease-back“-Konstruktion dient.
OGH 26.06.2003, 8 Ob 220/02i

