vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschließung - Verwandtschaftsverhältnis des Richters zu einem Rechtsvertreter

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/380 Heft 17 v. 9.10.2003

( § 20 Z 2 JN ) Unter den Ausschließungsgrund des § 20 Z 2 JN (in Rechtssachen verwandter Personen) fällt nicht nur ein Verwandtschaftsverhältnis des Richters zu einer Partei, sondern auch zum Rechtsvertreter bzw Bevollmächtigten einer Partei.

OGH 01.08.2003, 1 Nc 39/03f

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!