vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Ablehnung von Richtern aufgrund fehlerhafter Beweiswürdigung

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/379 Heft 17 v. 9.10.2003

( § 19 Z 2 JN ) Ob die Beweiswürdigung des Berufungssenats richtig oder unrichtig ist, kann nicht Gegenstand des Ablehnungsverfahrens sein. Bei pflichtgemäßer Ausübung des Richteramts stellt selbst ein im weiteren Instanzenzug nicht mehr korrigierbarer Entscheidungsfehler keinen Ablehnungsgrund dar; vielmehr verwirklicht sich darin das Prozessrisiko der Parteien, die außerstande waren, ihren Streitfall ohne Zuhilfenahme der Gerichte beizulegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!