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Staatshaftung - Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch ein Höchstgericht

SCHADENERSATZZRInfo 2003/378 Heft 17 v. 9.10.2003

( § 1 AHG ) Im Rahmen der Staatshaftung kann einen Mitgliedstaat auch dann eine Ersatzpflicht treffen, wenn der Schaden durch einen Verstoß eines Höchstgerichts gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden ist.

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