( § 99 JN ) Liegenschaften begründen auch dann den Gerichtsstand des Vermögens, wenn sie mit - ihren Schätzwert bei weitem übersteigenden - Hypotheken belastet sind.
OGH 21.05.2003, 6 Ob 208/02k
( § 99 JN ) Liegenschaften begründen auch dann den Gerichtsstand des Vermögens, wenn sie mit - ihren Schätzwert bei weitem übersteigenden - Hypotheken belastet sind.
OGH 21.05.2003, 6 Ob 208/02k
