vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorzugspfandrecht und Verbesserung der Forderungsanmeldung

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2003/385 Heft 17 v. 9.10.2003

( § 13c Abs 3 WEG 1975 , § 78 EO , § 210 EO , § 182 Abs 1 ZPO ) Für vor dem 1. 9. 1999 entstandene Forderungen kann kein Vorzugspfandrecht nach § 13c Abs 3 WEG 1975 bestehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!