vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vollwärmeschutz als Erhaltungsarbeit im Mietzinserhöhungsverfahren

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/373 Heft 17 v. 9.10.2003

( § 3 Abs 2 MRG , § 18b MRG ) Die Anbringung eines Vollwärmeschutzes (samt allen dafür erforderlichen Arbeiten) kann eine Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 MRG sein. Ist eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wärmedämmung als Erhaltungsarbeit anzusehen, kann sie die Erhöhung der Mietzinse nach §§ 18 ff. MRG rechtfertigen und es besteht daher kein Grund, sie als geförderte Sanierungsmaßnahme iSd § 18b MRG zu betrachten, die im Mietzinserhöhungsverfahren unter bestimmten Bedingungen ebenfalls als Erhaltungsarbeit gilt. Der Umstand der Förderung führt nicht dazu, dass die Wärmedämmung jedenfalls dieser Sonderbestimmung unterstellt werden muss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!