Der Gesetzesvorschlag für das Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 (ZivRÄG 2004) wurde vom Nationalrat am 24. 9. 2003 einstimmig angenommen. Zum Inhalt siehe ZRInfo 2003/289. Gegenüber der dort behandelten Regierungsvorlage haben sich folgende Änderungen ergeben:

