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Sonderanknüpfung für das Anerbenrecht

INTERNATIONALZRInfo 2003/363 Heft 16 v. 25.9.2003

( § 28 IPRG , § 3 AnerbG ) Für die bäuerliche Erbrechtsfolge gelten kraft Sonderanknüpfung die Vorschriften des österreichischen Anerbenrechts unabhängig vom Erbstatut (Personalstatut des Erblassers).

OGH 24.04.2003, 6 Ob 54/03i

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