( § 435 ABGB , § 37 EO , § 39 Abs 1 Z 2 EO ) Ein Superädifikat entsteht, wenn jemand ein Bauwerk mit Zustimmung des Liegenschaftseigentümers in der - im Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten bestehenden - Absicht errichtet, es nicht ständig auf der Liegenschaft zu belassen.

