vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Heiratsgut - Erbhof; weitere Eheschließung

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/344 Heft 16 v. 25.9.2003

( § 1220 ABGB , § 1223 ABGB ) Auch zu einem Erbhof iSd AnerbG gehörende Liegenschaften fallen in die Bemessungsgrundlage für den Heiratsgutsanspruch; zur Ermittlung des Vermögensstands des zahlungspflichtigen Elternteils dürfen nicht nur der Übernahmspreis und das erbhoffreie Vermögen herangezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!