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Verjährung des Schadenersatzanspruchs aufgrund der Nichterfüllung von Auflagen

SCHADENERSATZZRInfo 2003/354 Heft 16 v. 25.9.2003

( § 1489 ABGB ) Die Nichterfüllung von in einem Bewilligungsbescheid erteilten Auflagen ist ein Dauerdelikt; mit jeder Schadenszufügung aufgrund dieser Unterlassung wird in dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte von dieser Kenntnis erlangt hat, eine gesonderte Verjährungsfrist in Gang gesetzt (hier: Nichterfüllung von Auflagen, die zum Schutz der Fischereirechte in dem Bescheid über die wasserrechtliche Bewilligung eines Wasserkraftwerks erteilt worden waren).

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