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Verlust des Rechtsschutzbedürfnisses an einer inhaltsgleichen einstweiligen Verfügung erst mit Rechtskraft

EXEKUTIONSRECHTZRInfo 2003/361 Heft 16 v. 25.9.2003

( § 378 EO ) Wer eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, verliert erst mit deren Rechtskraft das Rechtsschutzbedürfnis, sich im Sicherungsverfahren (aufgrund eines anderen Sachverhalts) einen inhaltsgleichen Titel zu verschaffen.

OGH 29.04.2003, 4 Ob 36/03b

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