( § 9 AußStrG , § 154 Abs 3 ABGB , § 282 ABGB ) Dem Vertragspartner des beschränkt Geschäftsfähigen kommt im Verfahren über die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung des Vertrags keine Parteistellung und Rechtsmittellegitimation zu.
( § 9 AußStrG , § 154 Abs 3 ABGB , § 282 ABGB ) Dem Vertragspartner des beschränkt Geschäftsfähigen kommt im Verfahren über die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung des Vertrags keine Parteistellung und Rechtsmittellegitimation zu.
