Im BGBl I 2003/85, ausgegeben am 5. 9. 2003, wurde die Aufhebung einiger Bestimmungen des ABGB über die Ehelichkeitsbestreitungsklage (mit Ablauf des 30. 6. 2004) durch den VfGH kundgemacht. Zum Erkenntnis des VfGH siehe ZRInfo 2003/291.
Im BGBl I 2003/85, ausgegeben am 5. 9. 2003, wurde die Aufhebung einiger Bestimmungen des ABGB über die Ehelichkeitsbestreitungsklage (mit Ablauf des 30. 6. 2004) durch den VfGH kundgemacht. Zum Erkenntnis des VfGH siehe ZRInfo 2003/291.
