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Rückzahlung einer verbotenen Ablöse - Beiziehung eines Rückzahlungspflichtigen erst im gerichtlichen Verfahren

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/348 Heft 16 v. 25.9.2003

( § 39 MRG , § 40 MRG ) Mehrere Antragsgegner, von denen der Mieter die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse iSd § 27 MRG begehrt, sind keine einheitliche Streitpartei, auch wenn die Zuständigkeit hinsichtlich aller Antragsgegner auf das Gericht übergeht, wenn auch nur ein Antragsgegner gegen die Entscheidung der Schlichtungsstelle das Gericht anruft.

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