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Anfechtung des Bestellungsbeschlusses durch den Sachwalter

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/337 Heft 15 v. 11.9.2003

( § 247 AußStrG , § 249 Abs 2 AußStrG ) Vor Rechtskraft des Bestellungsbeschlusses ist die zur Sachwalterin bestellte Person nicht berechtigt, für den Betroffenen einzuschreiten; daher kann sie nicht im Namen des Betroffenen ein Rechtsmittel gegen den Bestellungsbeschluss erheben.

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