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Beschwer - Rekurs gegen die Bestellung des Kurators

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/336 Heft 15 v. 11.9.2003

( § 116 ZPO , § 514 ZPO ) Der Beklagte kann gegen den Beschluss, mit dem für ihn ein Abwesenheitskurator bestellt wurde, Rekurs erheben, auch wenn der Kurator mittlerweile von seinem Amt enthoben worden ist; für dieses Rechtsmittel fehlt ihm nicht die Beschwer.

OGH 10.04.2003, 8 Ob 27/03h

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