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Kumulative Anwendbarkeit von Wiederaufnahme und Wiedereinsetzung

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/333 Heft 15 v. 11.9.2003

( § 146 ZPO , § 530 ZPO ) Die Rechtsbehelfe der Wiederaufnahmeklage und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind kumulativ anwendbar; eine Wiederaufnahmeklage ist auch dann zulässig, wenn die Partei die Möglichkeit hätte, mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die Fortsetzung des Verfahrens zu erreichen.

OGH 21.05.2003, 6 Ob 76/03z

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