( § 1478 ABGB , § 1486 ABGB ) Der Anspruch des Kreditnehmers auf Rückforderung zu viel bezahlter Kreditzinsen verjährt in drei Jahren.
OGH 24.06.2003, 4 Ob 73/03v
Der vorliegende Beschluss gehört zu einer Reihe von Entscheidungen, in denen der OGH von Banken verwendete Zinsanpassungsklauseln in Verbraucherkreditverträgen wegen Verstößen gegen das KSchG aufhob ( OGH 20.11.2002 , 5 Ob 266/02g = ecolex 2003/102 = = = WRInfo 2003/027 ; OGH 17.12.2002 , 4 Ob 265/02b = ecolex 2003/136 = EvBl 2003/75 = = WRInfo 2003/067 ; OGH 21.01.2003 , 4 Ob 288/02k = = WRInfo 2003/118 ). Die - erstmals aufgeworfene - Frage, in welchem Zeitraum der Anspruch des Kreditnehmers auf Rückforderung der überhöhten Zinszahlungen verjährt, beantwortete der erkennende Senat dahin gehend, dass in Analogie zu § 27 Abs 3 MRG und § 5 Abs 4 KlGG die kurze Verjährungszeit von drei Jahren anzuwenden ist. Der 2. Senat ( OGH 26.06.2003 , 2 Ob 106/03g ) schloss sich dieser Ansicht an.

