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Verlassen des Kreuzungsbereichs bei Rotlicht

SCHADENERSATZZRInfo 2003/330 Heft 15 v. 11.9.2003

( § 1311 ABGB , § 2 Abs 1 Z 17 StVO , § 38 Abs 2 StVO ) Der Kreuzungsbereich von zwei querenden Straßen wird durch die Verlängerung der Baufluchtlinien bestimmt und umfasst darüber hinaus auch die Schutzwege.

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