( § 382a EO , § 402 Abs 1 EO ) Das Rechtsmittelverfahren, in dem die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382a EO (vorläufiger Kindesunterhalt) angefochten wird, ist zweiseitig.
OGH 12.06.2003, 2 Ob 126/03y
In OGH 24.06.1993 , 8 Ob 579/93 = EvBl 1994/28 = JBl 1994, 481 = , und einigen nachfolgenden Entscheidungen wurde die Rechtsansicht vertreten, § 402 Abs 1 EO sei teleologisch dahin zu reduzieren, dass die nach dieser Regelung in Verbindung mit § 521a ZPO angeordnete Zweiseitigkeit nicht im Rechtsmittelverfahren über Beschlüsse nach § 382a EO gelte. Im vorliegenden Verfahren lehnte der erkennende Senat diese Auffassung ab.

