vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stockwerkseigentum und Eigenbedarfskündigung

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/301 Heft 14 v. 28.8.2003

( § 30 Abs 2 Z 8 MRG ) Gemäß § 30 Abs 2 Z 8 MRG entfällt die Interessenabwägung bei der Eigenbedarfskündigung, wenn es sich bei dem Mietobjekt um eine nach Begründung von Wohnungseigentum vermietete Eigentumswohnung handelt. Dies gilt analog für eine Mietwohnung, die im Stockwerkseigentum des Vermieters steht.

OGH 21.05.2003, 2 Ob 90/02b

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!