( § 15a Abs 1 MRG ) Ein Badezimmer, das zwar über keine eigene Entlüftungsmöglichkeit verfügt, aber über das daran anschließende WC be- und entlüftet werden kann, kann eine dem zeitgemäßen Standard entsprechende Badegelegenheit (Voraussetzung für die Ausstattungskategorien A und B) sein.
OGH 13.05.2003, 5 Ob 103/03p

