( § 26 GBG , § 27 GBG ) Auch öffentliche Urkunden, die Grundlage einer grundbücherlichen Eintragung sein sollen, müssen den Anforderungen der §§ 26 und 27 GBG entsprechen.
( § 26 GBG , § 27 GBG ) Auch öffentliche Urkunden, die Grundlage einer grundbücherlichen Eintragung sein sollen, müssen den Anforderungen der §§ 26 und 27 GBG entsprechen.
