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Grundbuch - Anforderungen an eine öffentliche Urkunde als Eintragungsgrundlage

SACHENRECHTZRInfo 2003/295 Heft 14 v. 28.8.2003

( § 26 GBG , § 27 GBG ) Auch öffentliche Urkunden, die Grundlage einer grundbücherlichen Eintragung sein sollen, müssen den Anforderungen der §§ 26 und 27 GBG entsprechen.

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