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Streitanmerkung - Klage auf Einwilligung in die Verbücherung einer offenkundigen Servitut

SACHENRECHTZRInfo 2003/294 Heft 14 v. 28.8.2003

(§ 70 GBG , § 472 ABGB ) Die Klage auf Einwilligung in die Verbücherung einer nach dem Klagevorbringen offenkundigen, jedoch vom Eigentümer der dienenden Liegenschaft bestrittenen Grunddienstbarkeit kann analog zu § 70 GBG im Grundbuch angemerkt werden.

OGH 29.04.2003, 1 Ob 83/03t, 1 Ob 84/03i

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