( § 871 ABGB , § 1053 ABGB ) Die Geltendmachung eines Mangels im Rahmen der Irrtumsanfechtung ist im Fall eines Gattungskaufs ausgeschlossen, sofern nicht die ganze Gattung von dem Mangel betroffen ist.
Der Kauf eines fabriksneuen, serienmäßig hergestellten Kraftfahrzeugs ist in der Regel ein Gattungskauf.

