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Gewährleistung - Schachbrettmuster nach ungleichmäßiger Verfärbung der verlegten Pflastersteine

SCHULDRECHTZRInfo 2003/277 Heft 13 v. 31.7.2003

( § 1167 ABGB idF vor BGBl I 2001/48 , § 1168a ABGB ) Wenn der Werkbesteller in die typische Unternehmersphäre eingreift, indem er den Werkstoff vorgibt, muss der Unternehmer insoweit nicht Gewähr leisten - sofern er seiner Warnpflicht hinsichtlich der Untauglichkeit des Stoffs nachgekommen ist oder eine solche mangels Erkennbarkeit der Untauglichkeit nicht bestand.

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