( § 1295 Abs 1 ABGB ) Ob einen Gastwirt, der am Beginn des 1,3 km langen Zugangswegs Hinweisschilder auf seinen Gasthof angebracht hat, vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten für die gesamte Länge des Zugangswegs treffen, bleibt offen. Es überspannt jedenfalls die Sorgfaltspflichten, von dem Gastwirt zu verlangen, den Zugangsweg auf seiner gesamten Länge schnee- und eisfrei zu halten.

