vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Zuschlag zum Richtwert für mitvermietete Einrichtungsgegenstände

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/261 Heft 12 v. 10.7.2003

( § 16 Abs 2 MRG , § 25 MRG ) Für mitvermietete Einrichtungsgegenstände gebührt dem Vermieter gemäß § 25 MRG nur dann ein (angemessenes) Entgelt, wenn es gesondert vereinbart wurde.

Auch wenn kein Entgelt vereinbart wurde, kommt ein Zuschlag zum Richtwert für mitvermietete Einrichtungsgegenstände (hier: mit neuen Markengeräten ausgestattete Einbauküche) nicht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!