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Rückforderung einer Provisionszahlung ohne (schlüssigen) Vermittlungsauftrag

MIET- UND WOHNRECHTZRInfo 2003/262 Heft 12 v. 10.7.2003

( § 27 Abs 1 Z 1 MRG ) Vereinbarungen, die dem Makler einen Provisionsanspruch ohne Vermittlungsauftrag oder ohne jede verdienstliche Tätigkeit verschaffen sollen, sind iSd § 27 Abs 1 Z 1 MRG nichtig und verboten.

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