( § 1319 ABGB ) Ein einzelner, etwas hervorstehender Pflasterstein (über den der Geschädigte gestolpert ist) ist kein Bauwerk iSd § 1319 ABGB .
OGH 02.04.2003, 7 Ob 58/03k
( § 1319 ABGB ) Ein einzelner, etwas hervorstehender Pflasterstein (über den der Geschädigte gestolpert ist) ist kein Bauwerk iSd § 1319 ABGB .
OGH 02.04.2003, 7 Ob 58/03k
