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Pflasterstein als Bauwerk

SCHADENERSATZZRInfo 2003/263 Heft 12 v. 10.7.2003

( § 1319 ABGB ) Ein einzelner, etwas hervorstehender Pflasterstein (über den der Geschädigte gestolpert ist) ist kein Bauwerk iSd § 1319 ABGB .

OGH 02.04.2003, 7 Ob 58/03k

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