( § 15 Abs 4 MRG , § 16 Abs 8 MRG , § 1497 ABGB ) Die in § 1497 ABGB normierten Grundsätze über die Unterbrechung von Verjährungsfristen sind auf die Präklusivfrist des § 16 Abs 8 MRG (Geltendmachung der Teilnichtigkeit einer Mietzinsvereinbarung) analog anwendbar.

