( § 879 Abs 1 ABGB , § 338 Abs 1 ASVG , § 349 Abs 3 ASVG ) Der zwischen einer Gebietskrankenkasse und einem Dachverband von Rettungsorganisationen abgeschlossene Vertrag über die Durchführung von Krankentransporten ist ein Gesamtvertrag „mit einem anderen Vertragspartner“ iSd § 338 Abs 1 ASVG .

