( § 84 ZPO , § 182 ZPO ) Vor Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens muss ein Verbesserungsversuch unternommen werden.
OGH 29.04.2003, 1 Ob 73/03x
Der erkennende Senat lehnt die Rechtsansicht ab, dass die Verbesserung der Klage nicht möglich sei, wenn zwar unschlüssiges Vorbringen vorliege, aber darüber - wenn auch nicht in stattgebendem Sinn - abgesprochen werden könne (so z.B. OGH 25.04.1996 , 2 Ob 524/95 = RdW 1997, 18 ).

