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Verbesserung eines unschlüssigen Klagebegehrens

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/267 Heft 12 v. 10.7.2003

( § 84 ZPO , § 182 ZPO ) Vor Abweisung eines unschlüssigen Klagebegehrens muss ein Verbesserungsversuch unternommen werden.

OGH 29.04.2003, 1 Ob 73/03x

Der erkennende Senat lehnt die Rechtsansicht ab, dass die Verbesserung der Klage nicht möglich sei, wenn zwar unschlüssiges Vorbringen vorliege, aber darüber - wenn auch nicht in stattgebendem Sinn - abgesprochen werden könne (so z.B. OGH 25.04.1996 , 2 Ob 524/95 = RdW 1997, 18 ).

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