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Verzugszinssatz für Geldforderungen zwischen Unternehmern

SCHADENERSATZZRInfo 2003/266 Heft 12 v. 10.7.2003

Der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 1333 Abs 2 ABGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern beträgt von 1. 7. 2003 bis 31. 12. 2003 9,47 % (für weitere Informationen siehe ZRInfo 2003/021, 2002/270 und 2002/268).

Seit In-Kraft-Treten des ZinsRÄG galten bzw gelten folgende Zinssätze:

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