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Keine Rückführung des Kindes von seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/253 Heft 12 v. 10.7.2003

(Art 3 HKÜ) Die Rückführung eines Kindes nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) setzt voraus, dass sich das Kind nicht an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort befindet.

OGH 24.04.2003, 2 Ob 80/03h

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