(Art 3 HKÜ) Die Rückführung eines Kindes nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) setzt voraus, dass sich das Kind nicht an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort befindet.
OGH 24.04.2003, 2 Ob 80/03h

