vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lebensgefährte des Bedachten als Testamentszeuge

ERBRECHTZRInfo 2003/255 Heft 12 v. 10.7.2003

( § 594 ABGB , § 122 AußStrG ) Die Aufzählung der Personen, die gemäß § 594 ABGB wegen (vermuteter) Befangenheit keine fähigen Testamentszeugen sind, ist taxativ. Der Lebensgefährte des Bedachten kann die letztwillige Anordnung des Erblassers wirksam bezeugen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!