( § 1004 ABGB , § 1152 ABGB ) Mangels eines gesetzlichen Tarifansatzes nach dem RATG sind die Autonomen Honorar-Richtlinien für Rechtsanwälte (AHR) als kodifiziertes Gutachten über die angemessene Honorierung anwaltlicher Leistungen heranzuziehen.
( § 1004 ABGB , § 1152 ABGB ) Mangels eines gesetzlichen Tarifansatzes nach dem RATG sind die Autonomen Honorar-Richtlinien für Rechtsanwälte (AHR) als kodifiziertes Gutachten über die angemessene Honorierung anwaltlicher Leistungen heranzuziehen.
