( § 14 Abs 3 MRG , § 30 Abs 2 Z 4 MRG ) Das Eintrittsrecht eines nahen Angehörigen nach § 14 Abs 3 MRG setzt einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Wohnungsmieter voraus. Wenn der gemeinsame Haushalt von vornherein nur für einen konkret festgelegten, kurzen Zeitraum beabsichtigt war, besteht kein Eintrittsrecht. In diesem Fall erfüllt die gänzliche Weitergabe des Mietgegenstands an den nahen Angehörigen den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG .

