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Rückzahlung einer Förderung

SCHULDRECHTZRInfo 2003/239 Heft 11 v. 26.6.2003

( § 863 ABGB ) Nationale Förderungsprogramme, die auf einer EU-Verordnung beruhen, können gemeinschaftsrechtskonform sowohl im Rahmen der Hoheitsverwaltung als auch der Privatwirtschaftsverwaltung durchgeführt werden.

Im Zweifel ist von einer Förderungsmaßnahme im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung auszugehen.

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