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Unterhaltsvorschuss und Strafhaft im Ausland

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/233 Heft 11 v. 26.6.2003

( § 4 Z 3 UVG , Art 3 VO (EWG) 1408/71 ) Ein Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 3 UVG (Haftvorschuss) kann nur im Fall einer Strafhaft im Inland gewährt werden. Dass der Unterhaltsberechtigte in den Anwendungsbereich der VO (EWG) 1408/71 fällt, ändert daran nichts.

OGH 26.03.2003, 3 Ob 50/03d

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