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Sicherung des dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehe-gatten - Rechtfertigungsklage

FAMILIENRECHTZRInfo 2003/234 Heft 11 v. 26.6.2003

( § 382e EO , § 391 Abs 2 EO , § 97 ABGB ) Eine einstweilige Verfügung nach § 382e EO zur Sicherung des dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten ist anspruchsgebunden. Daher muss sie mit einer Fristsetzung zur Einbringung einer Rechtfertigungsklage (Klage auf Geltendmachung des Wohnungserhaltungsanspruchs nach § 97 ABGB ) verbunden werden.

OGH 25.03.2003, 1 Ob 62/03d

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