( § 149 Abs 1 ABGB , § 282 Abs 1 ABGB ) Geschenke an ein in Not geratenes Kind des Betroffenen können vom Sachwalterschaftsgericht genehmigt werden - soweit weder derzeit noch (absehbar) zukünftig der angemessene Unterhalt des Betroffenen gefährdet ist -, wenn sie dem (psychischen) Wohl des Betroffenen dienen.
OGH 26.02.2003, 3 Ob 75/02d

