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Mitverschulden eines Radfahrers - Reinigungsarbeiten in einer Unterführung

SCHADENERSATZZRInfo 2003/244 Heft 11 v. 26.6.2003

( § 1304 ABGB ) Die Rechtsprechung, nach der ein Mitverschulden eines Fußgängers angenommen werden kann, wenn dieser nicht „vor die Füße schaut“, ist auf Radfahrer aufgrund der unterschiedlichen Geschwindigkeiten nicht übertragbar.

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