( § 140 ABGB , § 12a FLAG ) Eine mittelbare steuerliche Entlastung des getrennt lebenden Geldunterhaltspflichtigen durch teilweise Anrechnung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags auf den Unterhalt kommt nicht in Betracht, wenn der Unterhaltsschuldner in Österreich nicht steuerpflichtig ist (hier: in Deutschland steuerpflichtiger Unterhaltsschuldner).
OGH 20.03.2003, 6 Ob 43/03x

