( § 1 JN , § 9 Abs 1 Krnt JagdG , § 11 Abs 1 Krnt JagdG ) Für eine Klage auf Feststellung des Bestehens bzw des räumlichen Umfangs eines Jagdpachtvertrags zwischen den Parteien dieses Vertrags ist der Rechtsweg im Bundesland Kärnten nicht ausgeschlossen.
OGH 19.03.2003, 7 Ob 35/03b

