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Zulässigkeit des Rechtswegs - Jagdpachtvertrag

VERFAHRENSRECHTZRInfo 2003/247 Heft 11 v. 26.6.2003

( § 1 JN , § 9 Abs 1 Krnt JagdG , § 11 Abs 1 Krnt JagdG ) Für eine Klage auf Feststellung des Bestehens bzw des räumlichen Umfangs eines Jagdpachtvertrags zwischen den Parteien dieses Vertrags ist der Rechtsweg im Bundesland Kärnten nicht ausgeschlossen.

OGH 19.03.2003, 7 Ob 35/03b

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