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Nachlassabsonderung - Eröffnung des Konkurses über das Absonderungsvermögen nach Einantwortung

ERBRECHTZRInfo 2003/215 Heft 10 v. 12.6.2003

( § 812 ABGB , § 1 KO ) Über das durch Nachlassseparation entstandene Absonderungsvermögen kann auch nach Einantwortung des Nachlasses der Konkurs eröffnet werden.

OGH 20.03.2003, 8 Ob 244/02v

Die in der Konkursordnung nicht eigens geregelte Konkursfähigkeit ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Parteifähigkeit zu beurteilen: Wer parteifähig ist, ist grundsätzlich auch konkursfähig.

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